1939 bis 1945 – Im Keller glüht das Lumogen

So mancher und manchem wird beim Spaziergang durch den heimischen Keller schon ein weißer Streifen an der Wand aufgefallen sein. Nicht alle leuchten im Dunkeln, aber besonders in Altbauten, deren Keller im Zweiten Weltkrieg als Luftschutzräume ausgebaut wurden, ist die Chance hoch, noch heute auf phosphoreszierende Streifen zu treffen. Sie dienten während eines Luftangriffs den schutzsuchenden Menschen in den Kellern und Bunkern der Orientierung, wenn das elektrische Licht ausgefallen war. Dieser Artikel widmet sich der Geschichte der Leuchtstreifen.


Die Entwicklung der Leuchtfarben ab 1939


Im Mai 1939 fand am Messegelände im Wiener Prater die sogenannte Große Luftschutzausstellung statt. Hier wurden unter anderem chemische Produkte vorgestellt, die für die Ausstattung und Gestaltung von Luftschutzräumen und -bunkern geeignet waren. Besonders wichtig erschienen neben Feuerschutzanstrichen die Leuchtfarben. Der Völkische Beobachter, der mehr als andere Zeitungen Themen des Krieges und Luftschutzes behandelte, beschrieb ihre Einsatzmöglichkeiten:

„Von großer Bedeutung sind auch die zum Zwecke der Notbeleuchtung geschaffenen Leuchtfarben. Es sind das chemische Substanzen, die die Eigenschaft besitzen, Tages- oder künstliches Licht aufzusaugen und bis zu einer Nachleuchtedauer von 16 Stunden auszustrahlen.“1

In den folgenden Zeilen des Artikels werden die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten angeführt:

„Luftschutz bedingt Verdunklung! Durch Leuchtfarben kann die notwendige Sicht im Dunkel erreicht werden. Sie sind wertvoll, um Sanitätskasten, Gasmaskenschränke und Hydranten schneller aufzufinden, damit man Schalter, Gashähne, Türklinken, Stufen und Ausgänge usw. schneller erkennen kann. Leuchtpfeile an den Wänden gewährleisten ein rascheres Sichzurechtfinden im Schutze der Verdunklung.“2


IG Farben


Lumogen L


Im Jänner 1940 gab ein Zeitungsartikel in den Innsbrucker Nachrichten Einblick in den aktuellen Entwicklungsstand. Zu diesem Zeitpunkt waren in der praktischen Anwendung vor allem zwei Varianten bekannt: die radioaktiven und die inaktiven Leuchtstoffe. Während die radioaktiven selbsttätig leuchteten und somit perfekt für die Anwendung, aber viel zu teuer für den Alltag waren, zeigten die inaktiven einen großen Nachteil: Sie leuchteten nur bei direkter Bestrahlung und nur für kurze Dauer. Zudem waren sie noch immer zu teuer. Während ein Gramm eines radioaktiven Leuchtstoffs etwa 150.000 Reichsmark kostete, schlug sich 1 Gramm eines inaktiven Stoffs mit etwa 50 bis 75 Reichsmark zu Buche.

Als Zwischenstufe auf dem Weg von den bekannten Varianten zur nicht radioaktiven selbsttätig leuchtenden Farbe wurde im Artikel eine neue Erfindung vorgestellt, die ebenfalls zu den inaktiven Leuchtstoffen zählte, aber aus organischem Material hergestellt werden konnte und dabei noch günstiger war:

„Während die bislang bekannten Leuchtstoffe anorganischer Natur sind, sind diese ‚lumineszierenden Leuchtstoffe‘ rein organischer Art; sie werden aus Teerprodukten hergestellt, deren Rohstoffbasis absolut gesichert ist, und haben vor allem auch den großen Vorteil, daß sie weitaus billiger sind als die bisher in der Praxis ausschließlich verwendeten inaktiven Leuchtfarben. Gegenwärtig ist man dabei, diese Leuchtfarben zu erproben. […] Feststeht bereits heute eins, daß diese Leuchtstoffe bestimmt sein werden, im Luftschutz und in der Technik eine unvergleichlich größere Rolle zu spielen als die bisher verwendeten, ja, daß sie vielleicht sogar zu umwälzenden Fortschritten der gesamten Raumkultur führen; denn diese Leuchtstoffe, die von den Chemikern ‚Lumogen L‘ genannt werden, können irgendwelche Anstrichfarben, ja selbst den Farbstoffen, die für Textilien gebraucht werden, beigemischt werden.“3

Auch die Wirkungsweise des Lumogen L wurde dargestellt:

„Die wirksamen Bestandteile von ‚Lumogen L‘ sind bei normalem Licht z.B. weiß oder gelb gefärbte rein organische Pigmente. Bei der Bestrahlung mit ultraviolettem Licht kommen sie zu einem intensiven z.B. gelblichen Aufleuchten; sie sind also typische Lichttransformatoren. […] Als ultraviolette Lichtquelle eignet sich jede Quecksilberlampe, wie auch jede Glühlampe mit bestimmtem Lichtfilter. Für eine ganz nahe Beleuchtung gibt selbst schon eine mit einem bestimmten Blauglas abgeschirmte Taschenlampe eine genügende Lichtintensität.“4

Es handelte sich also noch nicht um eine Farbe, die nach Ausfall der Lichtquelle nachleuchtete, sondern deren Leuchtkraft nur bei direkter Bestrahlung aktiviert wurde (Fluoreszenz). Ging die Lichtquelle aus, erlosch auch die Farbe und es war dunkel. Dennoch ermöglichte dieser Leuchtstoff die Orientierung sowie das Arbeiten in dunkler beziehungsweise verdunkelter Umgebung, da man so gut wie jede Oberfläche damit streichen konnte. Im Artikel führte der Autor etwa „Maschinenteile, Kontrolluhren, Tür- und Fensterrahmen, Rampen, Treppenstufen, Barrieren, ganze Werksanlagen“ an, die nun mit der entsprechenden Spezialbeleuchtung kenntlich gemacht werden konnten, ohne die Verdunklungsbestimmungen zu verletzen. Um etwa einen Quadratmeter Wandfläche aus einer Distanz von 500 Metern Entfernung noch sichtbar zu machen, genügten drei Gramm des Lumogen L. Federführend in der Herstellung dieser Leuchtstoffe war die Interessengemeinschaft Farbenindustrie AG (IG Farben).5

Im Rahmen der ebenfalls 1940 stattfindenden Frühjahrsmesse in Leipzig wurden weitere Lumogen-Produkte der IG Farben vorgestellt. In einem Bericht dazu stellte der Verfasser fest, dass …

„… Lumogene auf organischer Grundlage die Bezeichnung Lumogen L tragen, wohingegen die […] Lumogene E und Z auf anorganischer Grundlage aufgebaut sind und Licht aufspeichern können. Die Lumogene Z orange, rot, blau und weiß eignen sich jedoch neben den nachtleuchtenden Lumogenen E und Z außerdem zur Fluoreszenz bei der Einwirkung unsichtbarer ultravioletter Strahlen. Die anorganischen Lumogene E und Z können auch in Kunststoffe eingebettet werden und die Lumogene Z lassen sich auch in Leucht-Email verarbeiten.“6

Ende Dezember 1940 lieferte Fritz Molisch den interessierten Leserinnen und Lesern des Neuen Wiener Tagblatts die Antwort auf die Frage, warum hauptsächlich gelbe und grüne Leuchtfarben verwendet wurden. Dies war und ist auf den sogenannten Purkinje-Effekt zurückzuführen:

„Im Jahre 1825 entdeckte und beschrieb Johann Purkenje die Verschiebung der Farbenhelligkeit. Bei Tageslicht erscheint demnach gesättigtes Gelb am hellsten von allen Farben. Bei zunehmender Dämmerung tritt Blau auf Kosten von Rot hervor und bei einer Beleuchtung gerade an der Bewußtseinsschwelle der Sehnerven ist Grün die hellste Farbe.“7

Am Ende seines Artikels betonte Molisch, dass die Anwendung der Leuchtfarben noch an ihren Anfängen stünde und dass es der IG Farben noch nicht gelungen sei, die Leuchtdauer auf ein höheres Maß zu steigern.


Lumogen F grün


Die Entwicklung der Leuchtstoffe ging jedoch zügig voran. Bei meinen Recherchen stieß ich im Salzburger Volksblatt vom 29. August 1942 auf die kurze Beschreibung eines Leuchtstoffs namens „Lumogen F grün“:

„Zur Herstellung von Leuchtfarben werden Kalzium-, Strontium-, Barium- und Zinksulfide benutzt, die die Eigenschaft haben, Licht zu speichern (zu ‚phosphoreszieren‘). Dem Licht (Sonnen-, Tages- oder Lampenlicht) ausgesetzt, ladet sich ein mit Leuchtfarbe bestrichener Gegenstand auf, um sich später im Dunkeln selbstleuchtend wieder zu entladen. ‚Lumogen F grün‘, die zur Zeit stärkste aller Leuchtfarben, glimmt etwa zehn bis fünfzehn Stunden nach. Leuchtfarben finden hauptsächlich im Luftschutz Verwendung zur Kenntlichmachung der Geräte im Dunkeln, zur Markierung von Treppen und Ausgängen, ferner in der Reklame- und Dekorationstechnik.“8

Möglicherweise handelt es sich teilweise bei den heute noch anzutreffenden Leuchtstreifen in Kellern und Bunkern um diesen Leuchtstoff. Jedenfalls setzte Mitte 1942 eine Diskussion ein, an deren Ende im Februar 1943 der Erlass zur Verwendung der nachleuchtenden Farben in Luftschutzräumen aller Art stand, wie wir weiter unten noch sehen werden.


Auergesellschaft


Clarolit


Wie oben erwähnt, war vor allem die IG Farben maßgeblich an der Entwicklung der Leuchtfarben beteiligt, deren Produktbezeichnungen anscheinend stets den Begriff Lumogen enthielten. Ein weiterer Hersteller war etwa die Auergesellschaft, deren Forschungsleiter Nikolaus Riehl 1941 das Buch „Physik und technische Anwendungen der Lumineszenz“ herausbrachte. Darin erwähnt er überaus wohlwollend die Entwicklung einer neuen Leuchtfarbe namens Clarolit, die etwa für drei Stunden ausreichende Helligkeitswerte erzeugen konnte, weshalb ich annehme, dass Clarolit ein Erzeugnis der Auergesellschaft war.9


Lichtopoon


Aus Maastricht stammte die Leuchtfarbe Licht-o-poon, die ab Mai 1943 bestellt werden konnte. Produzent dieser Farbe war die Firma Lichtopoon, die im Frühjahr 1940 gegründet worden war.10


Vermutlich gab es noch einige andere Hersteller.



Radioaktive Leuchtstoffe waren verboten


Schon am 1. Dezember 1939, also bevor die meisten Anstriche mit Leuchtfarben zu Luftschutzzwecken durchgeführt wurden, sprach die Reichsstelle Chemie ein Verwendungsverbot für radioaktive Leuchtfarben aus. Diese durften ab diesem Zeitpunkt nur noch für Taschen- und Herrenarmbanduhren, Kompasse und Messinstrumente sowie für technische, wissenschaftliche und militärische Zwecke verarbeitet werden.

„Der Krieg hat einen außerordentlichen Bedarf an selbstleuchtenden Meßinstrumenten, z.B. im Flugzeugbau, mit sich gebracht. Fast jeder Soldat möchte eine Uhr mit leuchtendem Zifferblatt haben. Radium und Thorium gehören aber bekanntlich zu den seltensten Elementen, die nur in sehr begrenzten Mengen zur Verfügung stehen. Wenn ihre Anwendung deshalb heute beschränkt wird, so sind die Auswirkungen aber auch nicht zu überschätzen. Denn zu dem Leuchtfarbenanstrich im Luftschutzraum, für die wegweisenden Leuchtsignale an den Eingängen der Gaststätten und Läden und für die heute so viel gebrauchten Leuchtplaketten werden nur in seltenen Fällen radioaktive Leuchtfarben, sondern meist ‚inaktive‘ Leuchtfarben verwandt. Dabei handelt es sich nicht um selbstleuchtende, sondern nachleuchtende, sogenannte phosphoreszierende Farben. Hierfür wird Zinksulfid verwandt, das, vom Sonnenlicht bestrahlt, noch lange nachleuchtet.“11

1942 wurde das Verbot der Verwendung radioaktiver Leuchtstoffe erneuert und präzisiert:

„Die Reichsstelle ‚Chemie‘ hat am [6. Januar 1942] mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers eine Anordnung Nr. 32 erlassen […], nach der radioaktive Leuchtfarben, das sind Leuchtfarben, die mit Radium, Mesothorium und Radiothorium aktiviert sind, nur mit einem Gehalt an aktiver Substanz hergestellt werden dürfen, der den bisherigen Leuchtstufen Nr. 1 bis 10 entspricht. Radioaktive Leuchtfarben dürfen nur verwendet werden bei der Herstellung vom Kompassen und Meßinstrumenten für technische, wissenschaftliche und militärische Zwecke. Die Reichsstelle ‚Chemie‘ kann für Wehrmachtszwecke auf Antrag Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen zulassen.“12


Bildergalerie I – Bunker

Blick in den Gang eines Luftschutzbunkers. In den Leuchtstreifen wurden wichtige Informationen kundgetan.
Blick in den Gang eines Luftschutzbunkers. In den Leuchtstreifen wurden wichtige Informationen kundgetan.


Die sinnvolle Anwendung der Leuchtfarben im Luftschutz


Im Juli 1942 erschien in der Luftschutzzeitschrift „Baulicher Luftschutz“ ein Artikel von Baumeister Carl Hahn, in dem er unter anderen Punkten auf die Frage einging, wie ein Mauerdurchbruch oder ein Fluchtweg im Keller am besten zu kennzeichnen sei, damit er von jedem auch in Panik befindlichen Menschen gefunden werden könnte. Interessanterweise erachtete er Leuchtfarben für kaum wirksam.

Er schlug stattdessen vor, den Weg zum Durchbruch mittels roter Punkte oder Kleckse an der Wand auszuweisen – die Öffnung selbst hätte er mit einem roten V oder Leuchtfarbe markiert. Als untaugliche Möglichkeit brachte er sogar Führungsschnüre oder -drähte ins Spiel, entlang derer sich die schutzsuchenden Menschen im Keller bewegen sollten. Sein Vorschlag zur Lösung des Problems lag in begleiteten Führungen durch die zusammenhängenden Keller, bei denen sich die Menschen die verwinkelten Wege durch die Keller zu den nächsten Brandmauerdurchbrüchen hätten einprägen sollen.

Obwohl er sie selbst erwähnte, hielt er nicht viel vom Einsatz phosphoreszierender Farben, denn er befürchtete, sie könnten durch Kohlenstaub oder durch den Staub, der bei Einstürzen entsteht, ihre Kraft verlieren und unsichtbar werden. Auch die Herausgeber der Zeitschrift vertraten die Meinung, Leuchtfarben bekämen zu wenig Anregung durch diverse Lichtquellen im Keller, um nennenswert nachzuleuchten.13

In der Novemberausgabe erfolgte die Replik, deren Autor für die umfassende Markierung von Fluchtwegen und Mauerdurchbrüchen mittels Leuchtfarben eine Lanze brach. Der Verfasser Felix Oldenburg widersprach in allen Punkten: Führungen durch die Keller müssten teilweise durch bis zu acht oder mehr Nachbarhäuser verlaufen – die Kellerwege könnte sich im Zuge einzelner solcher Veranstaltungen kaum jemand einprägen. Auch Fluchtwegpläne könnten panische Menschen im Ernstfall nicht lesen. Dem Vorschlag Hahns, rote Markierungen an den Wänden anzubringen, konnte Oldenburg ebenso nichts abgewinnen, denn die Farbe Rot wird bei schummriger schlechter Beleuchtung kaum wahrgenommen. Drähte würden durch Kohlenlieferanten oder spielende Kinder wohl nicht lange überleben.

Er schlug stattdessen vor, die Fluchtwege und Mauerdurchbrüche mit Leuchtfarben zu kennzeichnen:

„Wenn die Anstriche mit Leuchtfarben noch nicht oft angewandt wurden, so ist dies sicher darauf zurückzuführen, daß zu wenig bekannt ist, welche Fortschritte in der letzten Zeit auf dem Gebiet der Leuchtfarbenherstellung gemacht wurden.“14

Oldenburg erklärte, wie dank der Adaptation der Augen nach erfolgter Umstellung auf die dunkle Umgebung des Kellers das von den Leuchtfarben ausgestrahlte Licht sehr gut wahrgenommen werden könnte. Deshalb sei es auch bei nur schwacher Beleuchtung sinnvoll Leuchtstreifen an den Wänden aufzutragen, da sie immer ein wenig Licht abgeben, das vom menschlichen Auge durchaus empfangen werden könnte. Selbst in völlig lichtlosen Räumen würde es genügen, wenn der Luftschutzwart im Alarmfall kurz mit seiner Taschenlampe die Leuchtfarben auflädt.

Der richtige Anstrich umfasste gemäß seiner Ausführungen einerseits die Fläche des Mauerdurchbruchs selbst und einen Rand um ihn herum. Andererseits mussten auch die Fluchtwege mittels Leuchtstreifen markiert werden. Selbst nach einer Verstaubung würde nach Oldenburgs Ausführungen ihre Leuchtkraft ausreichen, um sichtbar zu bleiben – dies hätten Erfahrungen im Kohlebergbau ergeben.

„Neuzeitliche Leuchtfarben können verhältnismäßig schnell angeregt werden. Eine Anregung von wenigen Minuten genügt für stundenlanges Nachleuchten. Die Helligkeit ist besonders am Anfang groß und nimmt dann ab, während andererseits bekanntlich sich das Auge im Laufe der Zeit immer mehr an die geringeren Lichtwerte gewöhnt. Auf diese Weise bewirkt die zunehmende Adaptation des menschlichen Auges einen gewissen Ausgleich für die abklingende Helligkeit des Nachleuchtens. Die Nachleuchtedauer beträgt rund 8 Stunden.
[…]
Im Hinblick auf die Bedeutung der Kellerdurchbrüche und -fluchtwege für den Schutz der Zivilbevölkerung gegen die Folgen feindlicher Luftangriffe sollte auf einen umfangreichen Einsatz hochentwickelter Leuchtfarben nicht verzichtet werden.“15

Am 19. Februar 1943 folgte der Diskussion das offizielle Reglement in Form eines Erlasses des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe Hermann Göring:

„Die Orientierung in LS.-Räumen kann für den Fall, daß die elektrische Beleuchtung ausfällt (z.B. wenn die Stromzuleitungen durch Luftangriffe zerstört werden) und sofern keine andere geeignete Notbeleuchtung vorhanden ist, durch nachleuchtende Leuchtfarbenanstriche oder Leuchtfolien wesentlich unterstützt werden.“16

Die korrekte Umsetzung des Anstrichs wurde folgendermaßen festgelegt:

„1. Anbringung eines etwa 30 cm breiten fortlaufenden Streifens in Augenhöhe (im Mittel 1,50 m) in den LS.-Räumen, den zu ihnen führenden Treppenhäusern, Zugangsfluren und Fluchtwegen auf einer Wandseite. Markierung vorspringender Ecken, vorhandener Lichtschalter und der Treppenstufen. Beiderseitige Umrandung des oberen Teiles der Zugangstüren mit einem etwa 10 cm breiten Streifen.
2. Die gesamte Fläche der Brandmauerdurchbrüche einschließlich einer breiten Umrandung.“17

Für die Kosten der Durchführung kam der Reichsfiskus Luftfahrt auf, sofern es sich dabei um Maßnahmen in öffentlichen Luftschutzräumen, des Selbstschutzes oder in Bauten des Führer-Sofortprogramms handelte. Im Luftschutzort Wien wurde die Leuchtfarben- und Feuerschutzmittel-Arbeitsgemeinschaft der Wiener Malerinnung mit der Durchführung betraut. Hauseigentümer oder -verwalter wandten sich an sie, um die Arbeiten zu beauftragen.

So setzten sich die Leuchtfarben letztendlich doch ab Anfang 1943 gegen weniger geeignete Möglichkeiten, sich bei Dunkelheit zu orientieren, durch. 1944 waren sie bereits Teil der alltäglichen Anwendung geworden:

„Leuchtfarben spielen heute bei der Verdunkelung in LS.-Räumen, bei Hinweisschildern auf der Straße, in den Betrieben usw. eine große Rolle. […] Radioaktive Leuchtfarben, die von selbst leuchten, dürfen aus Rohstoffgründen für Luftschutzzwecke nicht verwandt werden. Fluoreszierende Leuchtfarben, die nur durch unsichtbares künstliches Licht aufleuchten, sind unzweckmäßig und deshalb für Luftschutzzwecke nicht zu gebrauchen. Dagegen können im Freien wie im Innern nachleuchtende, phosphoreszierende Farben verwandt werden, die durch irgendeine Lichtquelle tagsüber ‚aufgeladen‘ werden, um in der Dunkelheit selbst zu leuchten. Nach den Gütevorschriften müssen sie so hergestellt werden, daß sie von ungelernten Kräften ohne weiteres verarbeitet werden können. […] Die Prüfung nach den Gütevorschriften erstreckt sich auf eine Bewitterungs-, Haltfestigkeitsprobe und eine lichttechnische Prüfung.“18

Ende 1944 fasste ein kurzer Absatz in der Oberdonau-Zeitung den Sinn der Leuchtfarben im Luftschutzkeller zusammen:

„Die Schutzraumabstützung soll neben der senkrechten auch eine waagrechte Absteifung gegen Seitendruck aufweisen, die ebenso der Erhöhung der Sicherheit des Schutzraumes dient, wie die Markierung der Schutzraumtür, der Notausstiege, der Absteifungen und Wasserbehälter mit Leuchtfarbe. Wenn nämlich während des Alarms das elektrische Licht ausgeht, kann Beunruhigung eintreten, sobald Ausgänge, Stützen und Fluchtweg nicht mehr sichtbar sind.“19


Leuchtfarben im Alltag zwischen 1939 und 1945


Die Entwicklung der Leuchtfarben wurde nicht primär für die Verwendung in Luftschutzkellern und -bunkern vorangetrieben, sondern um sich in Phasen der Verdunkelung, die nachts wegen überfliegender alliierter Flugzeuge angeordnet wurde, auf Straßen und Werksgeländen zurechtfinden zu können. Die Strahlkraft der für diese Zwecke genehmigten Leuchtfarben durfte ein gewisses Maß nicht überschreiten, um aus der Luft nicht erkannt zu werden. Für diese Anwendungsbereiche setzten sich die inaktiven fluoreszierenden Farben durch. Sie leuchteten nur, wenn sie mit speziellen Lampen, die selbst kein oder nur sehr wenig sichtbares Licht abgaben, beleuchtet wurden.

„Einen wesentlichen Fortschritt bedeutet die Quecksilber-Mischlichtlampe, nach der in Mehrschichtbetrieben, die Tageslicht brauchen, eine große Nachfrage besteht. In einer Glühlampe sind zwei Lichtquellen, eine Quecksilberdampflampe und eine Glühlampe zu vereinigen. Auf den Straßen finden einfache Quecksilber-Dampflampen mit Blauglas Verwendung, deren ultraviolette Strahlen die Leuchtfarbenanstriche an den Straßenkreuzungen sichtbar machen.“20


Skot und Nox


Interessant ist in diesem Zusammenhang die Einführung neuer Messeinheiten. Die Voraussetzungen der Forschung beziehungsweise die Erfordernisse an die Leuchtfarben unterschieden sich so stark von allen bis dahin erforschten Gebieten, dass die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft 1940 eigene Einheiten ins Leben rief: Die Dunkelleuchtdichte wurde in Skot und die Dunkelbeleuchtungstärke in Nox gemessen.21 Diese Einheiten grenzten an die bereits bestehenden Größen der Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke an und dienten der zahlenmäßigen Erfassung geringster Lichtwerte. So entsprach etwa ein Nox 10-3 Lux.


Anwendungsbeispiele für Leuchtfarben


Schon 1932 erschienen die Leuchtfarben in der Sicherheitstechnik:

„Selbstleuchtende Automobile sind eine interessante amerikanische Erfindung der letzten Zeit, die der Unfallverhütung dienen soll. Die Versuchsergebnisse mit dem Leuchtfarbenanstrich gestalteten sich inzwischen so vielversprechend, daß zum Beispiel dem Deutschen Reichsverkehrsministerium bereits ein Antrag vorliegt, der die obligatorische Einführung von Leuchtfarbenstreifen an Automobilen verlangt.“22

1940 war es in Wien erlaubt, Geschäfte, Vergnügungsstätten, Theater, Kinos und ähnliche Orte unter anderem durch Leuchtfarbenanstriche zu kennzeichnen. Es durfte nur der Geschäftszweig und der Name angezeigt werden – Werbung, die darüber hinausging, war verboten. Ebenso war es nur erlaubt, die Kennzeichnung links und rechts des Einganges anzubringen und nicht in anderen Schaufenstern. Die Buchstaben durften nur 15 Centimeter hoch sein.23

Im selben Jahr erlangten kreative Alternativen der Leuchtfarbenanwendung ein hohes Maß an Bekanntheit. Die Herstellung leuchtender Figuren, Blumen, Tiere oder Abzeichen zog die Schaffung einer durchaus nennenswerten Industrie nach sich. Um bei Dunkelheit wahrgenommen werden zu können, wurden in verschiedenen Farben und Formen Plaketten produziert, die an der Kleidung zu befestigen waren. Selbst die Spitzen von Regenschirmen wurden mit Leuchtfarben behandelt, um Gefahrensituationen bei Verdunkelung zu vermeiden.24

Annonce der Hamburger Firma Gipperich für radioaktive Leuchtplaketten, 1940
Annonce der Hamburger Firma Gipperich für radioaktive Leuchtplaketten, 1940
Quelle: ANNO ONB Wien, Neues Wiener Tagblatt, 4. Februar 1940, S. 28

Zur Sicherheit des Fußgängerverkehrs wurde 1942 von Heinrich Himmler in seiner Funktion als Chef der deutschen Polizei ein Erlass herausgegeben, der die Verwendung von Leuchtfarben auf Gehsteigen regelte:

„Als geeignet sind nur diejenigen Leuchtfarben anzusehen, die nach Eintritt der Dunkelheit aus einer Entfernung von einem Meter mindestens zwölf Stunden genügend wirksam sind. Hienach kommt die Verwendung von Leuchtfarben als Ersatz für Licht beispielsweise zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Häuserecken, Bäumen, Laternenmasten, Sperrgeräten, Haltestelleschildern, öffentlicher Verkehrsmittel, Verkaufsständen usw. in Frage.
[…]
Allgemein sind die Leuchtfarbenanstriche streifenförmig auszuführen und auf senkrechte Flächen zu beschränken.“25

1943 wurde in der Salzburger Zeitung verlautbart, dass sowohl Oberflur- als auch Unterflurhydranten zur besseren Auffindung bei Nacht mit gelblich-weißer Leuchtfarbe an Häusern und Säulen gekennzeichnet sind.26

Selbst die Wiener Staatsoper erscheint in dieser Ansammlung von Anwendungsgebieten. Im September 1943 wurde stolz der Einzug einer neuen Technik verkündet, die den Sternenhimmel auf der Bühne als den schönsten und stimmungsvollsten Horizont beschrieb:

„‚Lumogen‘ heißt sein Farbengeheimnis. Es hat nichts gemein mit dem Phosphor, es versteht aber vorzüglich, unsichtbare, kurzwellige Strahlen genießerisch in sich aufzunehmen und sie in langwellige zu verwandeln.“27

Im Dezember des gleichen Jahres brachten die Wiener Verkehrsbetriebe eine kurze Mitteilung im Neuen Wiener Tagblatt (Abkürzungen habe ich ausgeschrieben):

„Um zu verhüten, daß Fußgeher während der totalen Straßenverdunklung durch Anstoßen an Haltestellenständer oder Stellhebelkasten zu Schaden kommen, haben die Wiener Verkehrsbetriebe diese Bahneinrichtungen mit einem Leuchtfarbenanstrich versehen. Da wiederholt Jugendliche, aber auch Erwachsene beim Abkratzen dieser Leuchtfarbenanstriche betreten wurden, wird das Publikum um weitgehende Schonung dieser Einrichtung, die der Verkehrssicherheit dient, gebeten. Mutwillige Beschädigungen werden strenge bestraft. Die Direktion.“28

In Innsbruck wurde 1944 eine mir ansonsten nicht bekannte Anwendung der Leuchtfarben an Fassaden für öffentliche Luftschutzräume bekanntgemacht:

„Ein in Leuchtfarbe ausgeführter, also auch bei Nacht sichtbarer kreisrunder Fleck von etwa 35 Zentimeter Durchmesser zeigt an, daß in dem Haus, wo er angebracht ist, ein öffentlicher Luftschutzraum ist. Ein ebenfalls bei Nacht leuchtender waagrechter Pfeil daneben weist den Weg zum Eingang. […] Mit senkrechten, auf die Häuserwände gemalten Pfeilen sind die Ausstiege aus öffentlichen oder privaten Luftschutzräumen bezeichnet. In der nächsten Zeit werden diese Pfeile in etwa zwei Meter Länge, also sehr auffallend, in Leuchtfarbe auf dunklem Untergrund ausgeführt werden.“29

Der Grund der Schilder der Löschwasserentnahmestellen musste in Leuchtfarbe ausgeführt sein. Diese Schilder erfüllten im Luftschutz die höchst wichtige Funktion, im Falle eines Brandes auch bei Dunkelheit die Entnahmestellen an natürlichen Gewässern oder die Saugstellen an Zisternen, Löschteichen oder der Kanalisation schnell zu finden. Feuerlöschbrunnen waren zusätzlich mit einem B, Hydranten mit einem H in Leuchtfarbe zu kennzeichnen, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 30 Centimeter bei einer Strichdicke von mindestens vier Centimeter zu betragen hatte.30

Auch landwirtschaftliche Betriebe waren nicht von den Maßnahmen der Verdunkelung bei Luftschutz ausgenommen. So mussten Plätze, an denen sich Löschgeräte befanden, durch weißen Anstrich oder Leuchtfarbe markiert werden, ebenso die Türgriffe und -schlösser im ganzen Hof.31


Bildergalerie II – Keller und Stollen

Möchtest Du Dich erkenntlich zeigen? Hier hast Du die Möglichkeit dazu.


Fußnoten


1+2 Artikel „Chemie im Dienste des Luftschutzes“, in: Völkischer Beobachter, 9. Mai 1939, S. 11, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=vob&datum=19390509&seite=11 (26. März 2021)

3+4 Artikel „Strahlende Straßenschilder und Zimmerdecken“, in: Innsbrucker Nachrichten, 29. Januar 1940, S. 12, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19400129&seite=12 (26. März 2021)

5 Artikel „Das Geheimnis der kleinen Leuchtzeichen“, in: Innsbrucker Nachrichten, 13. Januar 1940, S. 5, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19400113&seite=5 (27. März 2021),
Artikel „Strahlende Straßenschilder und Zimmerdecken“, in: Innsbrucker Nachrichten, 29. Januar 1940, S. 12, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19400129&seite=12 (27. März 2021)
sowie
Artikel „Neue Leuchtstoffe werden erprobt“, in: Salzburger Volksblatt, 16. Januar 1940, S. 15, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19400116&seite=15 (27. März 2021)

6 Deutsche Gesellschaft für Fettforschung e.V. (Hg.), Fette und Seifen, 47. Jg., Heft 3, März 1940, S. 140, online unter:
https://pdfslide.org/documents/fruehjahrsmesse-leipzig-1940.html (27. März 2021)

7 Artikel „Gespeichertes Licht“, in: Neues Wiener Tagblatt, 27. Dezember 1940, S. 6, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19401227&seite=6 (27. März 2021)
sowie fast identisch vom gleichen Autor etwas über drei Jahre später mit Ergänzungen veröffentlicht unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=vob&datum=19440226&seite=8 (27. März 2021)

8 Meldung „Zur Herstellung von Leuchtfarben“, in: Salzburger Volksblatt, 29. August 1942, S. 4, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19420829&seite=4 (27. März 2021)

9 Nikolaus Riehl, Physik und technische Anwendungen der Lumineszenz (Berlin/Heidelberg 1941), S. 200f., online unter:
https://books.google.at/books?id=cXXRBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_atb#v=onepage&q&f=false (29. März 2021)

10 Reichsgruppe Industrie, Werkluftschutz-Bereichsstelle Donau-Alpenland (Hg.), Rundschreiben Nr. 4/1943, S. 4, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=daw&datum=19430531&seite=4&zoom=33 (29. März 2021)
sowie
Meldung „Lichtopoon-Fabriek“, in: Limburger Koerier, 1. Mai 1940, S. 6, online unter (niederländisch):
http://resolver.kb.nl/resolve?urn=ddd:010327290:mpeg21:pdf (29. März 2021)

11 Meldung „Leuchtfarben-Anstriche“, in: Salzburger Volksblatt, 7. Dezember 1939, S. 7, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19391207&seite=7 (27. März 2021)

12 Meldung „Herstellungsvorschriften und Verwendungsverbot für radioaktive Leuchtfarben“, in: Neues Wiener Tagblatt, 10. Januar 1942, S. 5, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19420110&seite=5 (27. März 2021)

13 Carl Hahn, Brandmauerdurchbrüche, Bewährung und Vorschläge zur Verbesserung, in: Heinrich Paetsch, Franz Ebeling (Hg.), Baulicher Luftschutz, 6. Jg., Heft 7, Juli 1942, S. 151, online unter:
http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/BBKBL194207.PDF (27. März 2021)

14 Felix Oldenburg, Kennzeichnung der Kellerdurchbrüche und Fluchtwege mit Leuchtfarbe, in: Heinrich Paetsch, Franz Ebeling (Hg.), Baulicher Luftschutz, 6. Jg., Heft 11, November 1942, S. 227, online unter:
http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/BBKBL194211.PDF (27. März 2021)

15 Felix Oldenburg, Kennzeichnung der Kellerdurchbrüche und Fluchtwege mit Leuchtfarbe, in: Heinrich Paetsch, Franz Ebeling (Hg.), Baulicher Luftschutz, 6. Jg., Heft 11, November 1942, S. 229, online unter:
http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/BBKBL194211.PDF (27. März 2021)

16+17 Amtliches, Verwendung von nachleuchtenden Farben in LS.-Räumen aller Art, in: Heinrich Paetsch, Franz Ebeling (Hg.), Baulicher Luftschutz, 7. Jg., Heft 2, Februar 1943, S. 36, online unter:
http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/BBKBL194302.PDF (27. März 2021)

18 Meldung „Organisation und Bewirtschaftung“, in: Völkischer Beobachter, 25. April 1944, S. 6, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=vob&datum=19440425&seite=6 (27. März 2021)
sowie
Meldung „Gütevorschriften für Leuchtfarben“, in: Innsbrucker Nachrichten, 25. April 1944, S. 4, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19440425&seite=4 (27. März 2021)

19 Artikel „Noch größere Sicherheit im Luftschutzraum“, in: Oberdonau-Zeitung, 1. Dezember 1944, S. 3, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=obz&datum=19441201&seite=3 (28. März 2021)

20 Meldung „Die Beleuchtung in der Verdunkelung“, in: Innsbrucker Nachrichten, 10. Februar 1941, S. 11, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19410210&seite=11 (28. März 2021)

21 Wilhelm H. Westphal, Physikalisches Wörterbuch (Berlin/Heidelberg 1952), S. 125, S. 389, online unter:
https://books.google.at/books?id=QaCFBwAAQBAJ&pg=RA1-PA125&lpg=RA1-PA125#v=onepage&q&f=false (28. März 2021)

22 Artikel „Allerlei vom Auto“, in: Fahrrad-, Motorrad-, Auto-Zeitung, 25. Oktober 1932, S. 11, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=onf&datum=19321020&seite=13&zoom=33 (29. März 2021)

23 Meldung „Geschäfte und Vergnügungsstätten während der Verdunkelung“, in: Illustrierte Kronen Zeitung, 25. Januar 1940, S. 4, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=krz&datum=19400125&seite=4 (28. März 2021)

24 Artikel „Wiener Geschmack auch in der Dunkelheit“, in: Neues Wiener Tagblatt, 11. Januar 1940, S. 9, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19400111&seite=9 (29. März 2021)

25 Meldung „Verwendung von ‚nachtleuchtenden‘ Farben“, in: Völkischer Beobachter, 20. Dezember 1942, S. 5, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=vob&datum=19421220&seite=5 (28. März 2021)

26 Artikel „Rund um die Wasserleitung“, in: Salzburger Zeitung, 31. August 1943, S. 4, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=szt&datum=19430831&seite=4 (28. März 2021)

27 Meldung „Wiens neuester Theaterhimmel“, in: Neues Wiener Tagblatt, 15. September 1943, S. 5, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19430915&seite=5 (29. März 2021)

28 Meldung „Wiener Verkehrsbetriebe“, in: Neues Wiener Tagblatt, 12. Dezember 1943, S. 8, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19431212&seite=8 (28. März 2021)

29 Meldung „Allerlei Schilder und Zeichen“, in: Innsbrucker Nachrichten, 4. Mai 1944, S. 3, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ibn&datum=19440504&seite=3 (28. März 2021)

30 Reichsgruppe Industrie, Werkluftschutz-Bereichsstelle Donau-Alpenland (Hg.), Rundschreiben Nr. 8/1944, S. 3, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=daw&datum=19440914&seite=3 (28. März 2021)

31 Artikel „Im Luftschutz ist nichts unwichtig!“, in: Znaimer Tagblatt, 21. September 1944, S. 4, online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ztb&datum=19440921&seite=4 (28. März 2021)


Links und Literatur

L. Weis, Leuchtfarben in der praktischen Beleuchtungstechnik, in: Technik und Kultur, Zeitschrift des Verbandes Deutscher Diplom-Ingenieure, 32. Jg, Nr. 8, 15. August 1941, online unter:
http://delibra.bg.polsl.pl/Content/46020/BCPS_50239_1941_Technik-und-Kultur–.pdf (29. März 2021)

Luftschutz- und Verdunkelungsannoncen, in: Neues Wiener Tagblatt, 14. Januar 1940, S. 24 (untere Seitenhälfte), online unter:
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19400114&seite=24 (29. März 2021)


Interne Links:

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