1939 bis 1945 – Mauerdurchbrüche und Verbindungsöffnungen

Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit einer der wichtigsten Luftschutzmaßnahmen, die während der Luftangriffe ergriffen wurden – den Mauerdurchbrüchen oder Verbindungsöffnungen. Diese Durchbrüche in den Luftschutzkellern ermöglichten die Flucht in den Keller des Nachbarhauses, wenn das eigene Haus durch Bombenwirkung zerstört und der Kellerausgang nicht mehr verwendbar war. Besonders spannend ist die Entwicklung vom bloßen Notauslass hin zu einem weitreichenden Fluchtwegenetz.


Die Anfänge der Mauerdurchbrüche


Schon am 17. August 1939 wurde in der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz die Schaffung von Luftschutzräumen für alle im Gebäude wohnenden, arbeitenden oder vorübergehend anwesenden Personen bestimmt. Diese Schutzräume sollten in erster Linie im Keller angelegt werden. Nur in Ausnahmefällen oder wenn das Haus nicht unterkellert war, durfte der Luftschutzraum im Erdgeschoß oder in nahegelegenen Bergwerksstollen, Erdkellern, Tunnels oder ähnlichen Orten eingerichtet werden.

Schon damals wurde darauf hingewiesen, sogenannte Notauslässe anzulegen. Jeder Schutzraum musste über mindestens einen Notauslass verfügen. Diese Maßnahme war so definiert:

„Als Notauslässe sind entweder Notausstiege durch ein Fenster oder Notausgänge, die auch durch anschließende Räume oder durch unmittelbar benachbarte Gebäude in das Freie führen können, vorzusehen.“1

Diese Notauslässe sollten gemäß der Verordnung an der dem Schutzraumeingang gegenüberliegenden Seite des Hauses liegen und möglichst weit von ihm entfernt sein. Sollte zur Herrichtung des Notauslasses ein Brandmauerdurchbruch nötig sein, so hatte die Baupolizei ihr Einverständnis zu geben. Die Durchbruchsöffnung musste gemäß dieser Bestimmung mit einer feuerbeständigen Tür versehen werden, was sich im Laufe der darauffolgenden Jahre jedoch änderte.

Im Frühjahr 1940, als im österreichischen Luftraum noch stabile Ruhe vor strategischen Luftangriffen herrschte, veröffentlichten die Zeitungen Erfahrungen anderer Länder, um die „Ostmark“ auf den Bombenkrieg vorzubereiten. Im Neuen Wiener Tagblatt vom 27. März 1940 hieß es:

„Die Erfahrungen in Spanien, Polen und Finnland haben gelehrt, daß es notwendig ist, die Luftschutzkeller auch vor der Gefahr der Verschüttung zu schützen und besondere Notausgänge aus den Luftschutzräumen zu schaffen. Deshalb ist auch angeordnet worden, daß alle unmittelbar benachbarten Gebäude durch Mauerdurchbrüche in den Kellern zu verbinden sind, um für den Ernstfall möglichst viele Ausgangsmöglichkeiten zu schaffen.“2

Verantwortlich für die Ausführung dieser Maßnahme war der örtliche Luftschutzleiter Polizeipräsident Leo Gotzmann – er bestimmte, in welcher Reihenfolge die Mauerdurchbrüche nun in der ganzen Stadt angelegt werden sollten. Die Durchführung selbst organisierten die jeweiligen Hauseigentümer, die wiederum Baufirmen beauftragten. In Häusern und Betrieben, in denen baukundige Personen wohnten oder arbeiteten, wurden meist diese mit der Schaffung des Durchbruchs betraut.

Farblich gekennzeichneter Mauerdurchbruch
Farblich gekennzeichneter Mauerdurchbruch. Wo das Schild mit der Adresse des Nachbarkellers angebracht war, ist heute nur noch der Abdruck zu sehen.

Während Deutschland ab Herbst 1940 intensive Erfahrungen im Bombenkrieg sammelte, blieb es in Österreich bis 1943 ruhig. Durch die ab Sommer 1942 immer weiter in die Defensive geratenden Truppen des Deutschen Reichs und Italiens in Nordafrika war jedoch das Ende der gefahrlosen Zeiten im österreichischen Luftraum absehbar. Nachdem der Afrikafeldzug im Frühjahr 1943 zugunsten der Alliierten endete, hoben am 13. August erstmals Bomber in Nordafrika mit dem Ziel ab, die Wiener Neustädter Flugzeugwerke anzugreifen. Ab dem Frühjahr 1944, nachdem die Amerikaner ihre Bomberflotte nach Foggia in Italien verlegt hatten, lagen Wien und ganz Österreich in der Reichweite ihrer Flugzeuge, womit auch hier die strategischen Luftangriffe begannen.


Die Entwicklung ab 1943


Ab Anfang 1943 wurde, vermutlich in Anbetracht der sich zu Ungunsten des Deutschen Reichs entwickelnden Kriegslage, des Öfteren in Zeitungen auf Angelegenheiten des Luftschutzes hingewiesen. Am 10. Jänner 1943 betitelte das Kleine Volksblatt eine ihrer Meldungen mit „Mauerdurchbrüche als Fluchtwege bei Luftangriffen“ und betonte darin einerseits, wie hilfreich und lebensrettend Mauerdurchbrüche im Falle des Falles sein können. Andererseits wurde in der Meldung bemängelt, dass viele Hausbewohner, die bei Luftalarm respektive Luftschutzübungen in die Keller eilen würden, nicht wussten, wo genau sich die Mauerdurchbrüche eigentlich befanden und sich so bei Lichtausfall und anderen durch Luftangriffe verursachten Bedingungen nicht schnell genug zurechtfinden würden:

„Ist in einem Haus ein Mauerdurchbruch vorhanden, so hat sich jeder Hausbewohner persönlich von der Lage und Beschaffenheit des Mauerdurchbruches zu überzeugen. Bei Luftschutzübungen sind stets alle beteiligten Personen über die Lage der Mauerdurchbrüche und die Möglichkeit des Durchbrechens praktisch zu unterweisen. Zugleich sind die benachbarten LS.-Gemeinschaften wechselseitig durch örtliche Inaugenscheinnahme über Lage und Beschaffenheit der benachbarten LS.-Räume, Brandmauerdurchbrüche und Notausstiege zu unterrichten. Die Organe der Schutzpolizei und des Reichsluftschutzbundes werden sich bei Überprüfungen überzeugen, daß die Hausbewohner rasch und sicher die Mauerdurchbruchsöffnung finden.“3

Mauerdurchbruch – im Licht der Taschenlampe, unterhalb phosphoreszierend in der Dunkelheit
Mauerdurchbruch – oben im Licht der Taschenlampe, unten phosphoreszierend in der Dunkelheit

In weiterer Folge enthielt die Zeitungsmeldung Informationen, wie der Durchbruch auszusehen habe und wie er gekennzeichnet werden solle:

„Knapp oberhalb des Mauerdurchbruches ist ein Hinweisschild mit folgendem Wortlaut anzubringen: ‚Verbindungsöffnung zum Nachbarhaus …, Straße …, Nr…‘ Zum leichteren Auffinden der Durchbruchsstelle sind auf den Zugangswegen an geeigneten Stellen Schilder oder Aufschriften mit einem Pfeil zweckmäßig.“4

In der praktischen Umsetzung wurden neben handschriftlichen Varianten zwei Arten von Schildern gestaltet. Eines war für die Anbringung am Zugangsweg gedacht, weshalb es mit den Worten „Zur Verbindungsöffnung“ bedruckt und mit einem roten Pfeil versehen war, der in Richtung des Durchbruchs wies. Ein anderes Schild mit dem Aufdruck „Verbindungsöffnung“ ohne Pfeil war direkt an der Öffnung angebracht. Die Angaben zur Adresse des Nachbarhauses beinhalteten beide Schilder.

Weiters heißt es im Artikel:

„Außerdem ist es praktisch, die Ränder des Mauerdurchbruches mit einem Kalkanstrich zu versehen, um auch so die Stelle zu kennzeichnen.“5

Der Rest der Zeitungsmeldung beschäftigt sich mit weiteren wichtigen Vorschriften und Anweisungen, die im Umgang mit Verbindungsöffnungen jedem Hausbewohner bekannt sein mussten. So wurde etwa festgehalten, dass der Zugang zum Durchbruch stets freizuhalten war und dass er „nur bei erfolgter Verschüttung der Kellerausgänge“ aufgebrochen werden durfte. Dafür mussten neben der Verbindungsöffnung geeignete Werkzeuge wie Brechstangen, schwere Hammer, Krampen sowie Holz- oder Eisenstangen angebracht werden, die nicht entfernt werden durften.

„Die Pflicht zur Herstellung von Verbindungsöffnungen besteht für alle Gebäude, in denen zum anschließenden Nachbarhaus ein Kellerdurchbruch möglich ist. Ein Mauerdurchbruch wird nicht ausgeführt, wenn die Ausführung der Öffnungswege durch zu große Höhenunterschiede verhindert wird, unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht werden oder andere Gründe diesen unmöglich machen.“6

Auf die Wichtigkeit, sich die Lage der Durchbrüche intensiv einzuprägen, wurde in Zeitungen immer wieder hingewiesen, aber auch auf Gefahren aufmerksam gemacht, die von den Öffnungen ausgehen konnten. So schrieb etwa am 1. August 1943 die Wiener Kronen Zeitung:

„Jedermann muss die Fluchtwege aus dem Luftschutzkeller kennen. Er muß sie so genau kennen, daß er auch bei spärlichster, vielleicht bei keiner Beleuchtung und im Zustande höchster Aufregung sie wiederfindet. […] Mauerdurchbrüche, deren Wert sich tausendfach erwiesen hat, müssen abgesperrt werden können [Gemeint war abgeschlossen/TK]. Bleiben sie offen, so wirken sie beim Brande des benachbarten Kellers wie ein Kamin und gefährden so ein unter Umständen noch nicht bedrohtes Haus.“7

Kurz nach dem ersten Luftangriff auf ein österreichisches Ziel am 13. August erschienen weitere Artikel und Meldungen, die auf das Wissen um den praktischen Luftschutz hinwiesen. Anhand eines Artikels im Völkischen Beobachter lässt sich erahnen, welche Erfahrungen aus deutschen Städten nun in der Konzeption der Luftschutzkeller ins Gewicht fielen. So spielten Mauerdurchbrüche mittlerweile eine tragende Rolle bei der (Selbst-)Rettung von Personen während eines Bombenangriffs:

„Notausgänge und Mauerdurchbrüche sind unbedingt notwendig, denn aus den Fluchtwege darstellenden Mauerdurchbrüchen entstehen unterirdische Verkehrswege von Haus zu Haus, die auch bei Verlegung der Straße mit brennenden Trümmern oder glühendem Staub gefahrlos passiert werden können.“8

Am 19. August wurde auch in der Kleinen Volks-Zeitung ein Artikel veröffentlicht, der nun, da man berechtigterweise davon ausgehen musste, weitere Luftangriffe ertragen zu müssen, die wichtigsten Verhaltens- und Einrichtungsregeln im Luftschutzraum festhielt. Im letzten Absatz widmete sich der Verfasser den Mauerdurchbrüchen und auf welche Weise sie abgeschlossen sein mussten, um nicht infolge einer Kaminwirkung im Falle eines brennenden Nebenhauses den Brand oder die Brandgase in den eigenen Keller zu saugen:

„An den Stellen dieser Mauerdurchbrüche darf nur eine Ziegelwand sein, die mit Kalkmörtel verbunden ist. Der mittlere Ziegel muss locker sein, damit er leicht herausgenommen werden und von dieser Stelle aus die Mauer rasch abgetragen werden kann.“9

Mit Zementmörtel vermauerte Verbindungsöffnungen hatten zuvor den negativen Effekt gezeigt, nur mit hohem Kraftaufwand aufgebrochen werden zu können, was im Notfall zu Panik oder Verletzungen der Personen im Luftschutzraum führte.

Mit zunehmender Dramatik des Bombenkrieges wurde die lebensrettende Funktion der Mauerdurchbrüche immer deutlicher. Da allerdings in Luftschutzkellern auch Schutzsuchende aufgenommen werden mussten, die nicht im Haus wohnten und nur gerade in der Nähe waren, als der Fliegeralarm einsetzte, konnte man nicht mehr davon ausgehen, dass diese die Lage der Verbindungsöffnungen kannten. Um dieses Problem zu beheben, wurde angeordnet, die Durchbrüche deutlicher zu kennzeichnen. Das Neue Wiener Tagblatt schrieb am 2. März 1944:

„[…] So wird darauf hingewiesen, daß der Weg von Mauerdurchbruch zu Mauerdurchbruch und zu den Haupt- und Notausgängen innerhalb der Keller durch gut leserliche Beschriftung und Richtungspfeile gekennzeichnet werden soll, um auch ortsfremden Personen das Zurechtfinden in den Kellern zu erleichtern. Es soll im einzelnen angegeben werden, zu welchem Haus in welcher Straße ein Mauerdurchbruch führt.“10

Die Erfahrungen nahmen im gleichen Maße zu wie die Angriffe und bald erkannten die Behörden in den unterirdischen Verbindungen die am vielversprechendsten erscheinende rettende Maßnahme – Fluchtwege über mehrere Häuserblocks hinweg unter Straßen und Plätzen hindurch:

„Besonders bewährt hat sich der Rettungsweg, der durch die Mauerdurchbrüche eines ganzen Häuserblocks führt. Es sollen daher dort, wo noch Möglichkeiten zur Vermehrung und zur Verbesserung solcher Rettungswege bestehen, weiter Mauerdurchbrüche in den Kellern geschaffen werden. Wenn die örtlichen Verhältnisse es zulassen, sollen die Rettungswege durch Schaffung von unterirdischen Verbindungsgängen zwischen den einzelnen Häuserblocks zu einem geschlossenen Netz von Rettungswegen erweitert werden, die möglichst zu Freiflächen führen.“11

Auch das Schutzraumnetz Innere Stadt konnte man durch Mauerdurchbrüche verlassen
Auch das Schutzraumnetz Innere Stadt konnte man durch Mauerdurchbrüche verlassen

Um den Rettungsmannschaften Anhaltspunkte zu geben, wo im Falle eines verschütteten Luftschutzkellers die überlebenswichtigen Mauerdurchbrüche zu finden waren, wurde an der Fassade das entsprechende Kürzel MD mit weißer Farbe aufgetragen. So konnten sich die Menschen in der Umgebung über Monate hinweg die Position einprägen, weil sie täglich diese Fassade vor Augen hatten. War Hilfe bei der Lokalisierung nötig, so konnten diese Personen die notwendigen Informationen liefern.


Ein Kriegsberichterstatter schreibt


Am 25. Februar 1944 hielt ein Kriegsberichterstatter in der damals typischen Schreibweise seine Eindrücke fest. Ob dieser Artikel tatsächlich auf den Erlebnissen des Verfassers beruht oder ob er geschrieben wurde, um der Bevölkerung die Wichtigkeit der Luftschutzmaßnahmen – im besonderen der Mauerdurchbrüche – zu vermitteln, sei dahingestellt:

„Bei der Luftschutzpolizei im Februar. Sechzehn Menschen sind hier verschüttet. […] Noch immer feuern die Flakgeschütze. Der Himmel ist tief verhangen und das Aufblitzen der krepierenden Granaten ist nicht zu sehen. Aber die vierzig Männer des Instandsetzungsdienstes der Luftschutzpolizei sind im Einsatz. Telephonisch wurden sie alarmiert: ‚Das fünfte Haus in der R.-Straße ist getroffen, nur ein Trümmerhaufen ist es noch.‘
Zwanzig Mann laufen über die Straße in die Nachbarhäuser, die starken Taschenlampen blitzen auf, werfen ihre Strahlen auf die Kellertreppen, und nun beginnt das schwierige Werk. Der eine Trupp ist bis zum Mauerdurchbruch vorgedrungen, große Scheinwerfer werden aufgestellt, draußen auf der Straße beginnt der Motor, der die Dynamomaschine betreibt, mit seinem lauten Gebrumm, und drunten im Keller greifen die grellen, weißen Kegel der Scheinwerfer durch den Nebel von Mörtel- und Kalkstaub und strahlen auf die Trümmer.
Langsam, ganz vorsichtig, arbeiten die Männer. Stein für Stein wird behutsam beiseitegelegt, nachdem der Mauerdurchbruch aufgehackt ist. ‚Halt‘, schreit der vorderste. Sofort verhalten sich alle ganz ruhig, rühren sich nicht von der Stelle. ‚Balken her, wir müssen abstützen.‘ Wie eine Hängematte hat sich die Decke in einem Kohlenkeller durchgebogen. Zwei Männer schleppen einen schweren Balken herbei, stützen ab. Nun weiter, Schritt für Schritt geht es vorwärts. Ganz nahe muß man jetzt an dem eingeschlossenen Keller heran sein. ‚Ruhe‘, ruft der Vorderste zurück, seine Stimme bleibt zwischen dem Schutt ohne jedes Echo. Die Kameraden lassen die Arme sinken. Sie wissen, was jetzt kommt. Ein paar schließen die Augen, alle lauschen gespannt.
Der Bereitschaftsführer ist ganz vorgekrochen, unter einem halb umgestürzten Pfeiler durch, erst auf allen vieren, dann schiebt er sich auf dem Bauch weiter vorwärts. Mit einem Stein schlägt er gegen die Reste einer Zwischenwand aus Ziegeln. Dreimal: poch, poch, poch, einmal und noch einmal, dann heftiger. Nichts – nichts? – doch, ein Klopfen, ganz schwach, und dann: Rufen, sicher ganz lautes Rufen, das wer weiß wie weit klingt. Die Männer atmen auf. Der Bereitschaftsführer klopft zum letztenmal und kriecht zurück. Und weiter geht die Arbeit. Ruhe bewahren, Ruhe bewahren. Nur jetzt nicht nervös werden. Weiter, mit größter Vorsicht weiterarbeiten.
Und dann – eine halbe Stunde ist noch vergangen, schleppen sich neun Menschen, drei Männer und sechs Frauen, durch eine schmale Öffnung aus ihrem Verlies die Kellertreppe hinauf ins Freie. […]“12


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Fußnoten:


1 Erste Ausführungen zum § 1 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden) vom 17. August 1939, Punkt 7.2, online unter:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1939&page=1625&size=45 (30. November 2020)

2 Meldung „Mauerdurchbrüche für den Luftschutz“, in: Neues Wiener Tagblatt, 27. März 1940, S. 6, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19400327&seite=6 (30. November 2020)

3+4+5+6 Meldung „Mauerdurchbrüche als Fluchtwege bei Luftangriffen“, in: Das Kleine Volksblatt, 10. Jänner 1943, S. 7, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=dkv&datum=19430110&seite=5&zoom=33 (30. November 2020)

7 Artikel „Der Luftschutzkeller ist auf keinen Fall eine Lagerhalle“, in: Wiener Kronen Zeitung, 1. August 1943, S. 3, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=krz&datum=19430801&seite=3&zoom=33 (30. November 2020)

8 Artikel „Bei Fliegeralarm in den Luftschutzraum!“, in: Völkischer Beobachter, 16. August 1943, S. 3, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=vob&datum=19430816&seite=3&zoom=33 (30. November 2020)

9 Artikel „Weißt du auch, wo dein Mauerdurchbruch ist?“, in: Kleine Volks-Zeitung, 19. August 1943: S. 4, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=kvz&datum=19430819&seite=4&zoom=33 (30. November 2020)

10 Meldung „Klopfzeichen Verschütteter“, in: Neues Wiener Tagblatt, 2. März 1944, S. 3, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwg&datum=19440302&seite=3&zoom=33 (30. November 2020)

11 Meldung „Rettungsweg aus dem Schutzraum“, in: Kleine Volks-Zeitung, 3. Mai 1944, S. 5, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=kvz&datum=19440503&seite=5&zoom=33 (30. November 2020)

12 Artikel „Horchgeräte gegen den Terrortod“, in: Kleine Volks-Zeitung, 25. Februar 1944, S. 3, online unter:
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=kvz&datum=19440225&seite=3&zoom=33 (30. November 2020)


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